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08/16/2007 - Wolfgang Philipps
Schiedsrichtgericht kippt FSH-Urteil: Hannover weiter erstklassig

Freie Schwimmer bleibt nach einer Entscheidung des Gruppenschiedsgerichts West weiter erstklassig.
Foto: Holger Hütte
Kehrtwendung im Fall Freie Schwimmer Hannover: Das Gruppenschiedsgericht West unter Leitung von Rechtsanwalt und Notar Carsten Marker (Duisburg) hob gestern die Entscheidung des Fachsparten-Vorsitzenden Ewald Voigt-Rademacher (Dielheim) auf und machte damit den zwischenzeitlich verhängten Abstieg der Niedersachsen aus der Deutschen Wasserball-Liga (DWL) wieder rückgängig. Sollte die Entscheidung bestand haben, ginge die abgelaufene Saison damit wie gespielt in die Wertung, was in der vorliegenden Form zugleich auch den Abstieg des ASC Brandenburg nach sich ziehen würde.

Freie Schwimmer hatte durch den Sieg in der zweiten Runde der Play-downs sportlich den Klassenverbleib geschafft, jedoch seit dem 2. Dezember 2006 den georgischen Spieler Michail Baghaturia eingesetzt, der nach Einschätzung des Deutschen Schwimm-Verbands (DSV) in der vorliegenden Form kein gültiges Startrecht in Form einer Erstregistrierung für die Niedersachsen besaß, da dieser nach Nachforschungen des DSV bereits bei mehreren Wettbewerben in der zweiten Mannschaft des russischen Spitzenklubs Dynamo Moskau zum Einsatz gekommen war. Daraufhin waren sämtliche Partien, in denen Baghaturia zum Einsatz gekommen war, mit 0:10-Niederlagen gewertet worden. Die Mannschaft selbst wurde daraufhin disqualifiziert und zum Zwangsabstieg verurteilt.
    
Der Gruppenschiedsgericht West sah die Voraussetzungen für eine Disqualifikation nicht gegeben und hob diese Entscheidung nun mit der Begründung auf, daß im vorliegenden Fall nicht der Klub, sondern der betroffene Spieler durch die  Unterschrift unter die Erstregistrierung falsche Angaben gemacht habe. Ein konkretes Verschulden des Vereins könne im vorliegenden Fall dagegen nicht festgestellt werden, zumal der DSV das Startrecht erteilt hatte und die Hannoveraner ihrerseits vor der Verpflichtung Baghaturias beim georgischen Verband angefragt hatten: Dem Klub könnten keine weltweiten, vorsorglichen Nachforschungen hinsichtlich vorheriger möglicher Einsätze eines Spielers in anderen Vereinsteams zugemutet und dann auch noch  das komplette Risiko aufgebürdet werden, zumal dieses im vorliegenden Falle „existenzbedrohend“ sei.
 
Das Urteil könnte auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen: Das Gruppenschiedsgericht West unter Leitung von Carsten Marker, selbst Wasserballer, schwenkte mit seiner Entscheidung auf die Praxis anderer Ballsportarten ein, die zu einer Bestrafung der Sportler greifen, sofern der Verein sich in dem betreffenden Fall nichts habe zuschulden lassen. Das Urteil impliziert zugleich, daß die WB in ihrer derzeitigen Form für den aktuellen Fall nicht ausreichend gewappnet sei. Vorbildlich: Marker und seine Kollegen hatte angesichts der Eilbedürftigkeit der Klage nicht nur sehr zügig entschieden, sondern auch alle Beteiligten schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt: Bereits am 31. August müssen die Vereine nicht nur ihre Meldungen, sondern auch ihre verbindlichen Spielerlisten präsentieren, so dass der Markt danach leer gewesen wäre. 
  
Die Niedersachsen wollen heute abend auf einer Mannschaftssitzung nun Nägeln mit Köpfen machen und möglichst bald ein erstligataugliches Team präsentieren, dennoch wird ein weitergehender Schaden befürchtet: „Die Sponsoren haben sich bedeckt gehalten“, sagte Vereinspräsidentin Hannelore Rau auf der heutigen Pressekonferenz unter Hinweis auf die Hängepartie in Sachen Erstligaverbleib, zumal auch die einstweilige Verfügung die Zweifel nicht hatte ausräumen können. Auch sportlich wird sich zeigen müssen, ob die Niedersachsen über den aktuellen Spielerstamm hinaus noch weitere Neuzugänge werden präsentieren können. „Wir müssen sehen, was in den letzten zwei Wochen noch möglich ist", sagte Wasserballwart Hans-Dieter Bähre, der nun aber zumindest an der juristischen Front auf „Ruhe" hofft.
      
Ob die für die Sportart wenig glückliche Angelegenheit damit ein Ende nimmt, bleibt abzuwarten: Das Urteil wird erst in einigen Tagen rechtskräftig sein, zudem können die betroffenen Parteien, darunter auch der ASC Brandenburg, noch in der nächsten Instanz vor das Schiedsgericht des DSV ziehen, und auch der Gang vor zivile Gerichte ist nicht gänzlich ausgeschlossen. Die derzeit vorliegende Entscheidung würde zugleich den zwischenzeitlich verkündeten Klassenverbleib des ASC Brandenburg wieder rückgängig machen, der unabhängig von einer Entscheidung des DSV-Schiedsgerichts nun seinerseits mit dem Zeitfaktor kämpfen müßte, der bereits den Hannoveranern bei ihrem Einschlagen des Rechtswegs Sorgen bereitet hatte.
 
Auf der heutigen Pressekonferenz in Hannover, zu der die Niedersachsen nach Vorlage des Urteils geladen hatten, wurde angesichts der wenig glücklichen Umstände der ganzen Angelegenheit über eine Einigung hinter den Kulissen spekuliert, die einmal mehr von dem für die Freien Schwimmer tätigen Rechtsanwalt Dr. Rainer Cherkeh (Hannover) ins Gespräch gebracht wurde und auch in schon in anderen Sportarten unter ähnlichen Umständen praktiziert worden ist. Der ausgewiesene Sportrechtsexperte ist in der Sportart Leichtathletik selbst als Funktionär tätig und sieht darin in dem vorliegenden Falle auch die beste Möglichkeit, schnellstmöglich wieder den Sport in den Vordergrund zu stellen.  
   
» www.sportrechtskanzlei.de
Further News to Freie Schwimmer Hanover:
02.10.2007: 17 teams in the German men´s league
  
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